1. Generalversammlung
Die am 19. Januar gegründete freiwillige Feuerwehr hält heute im Saal des Herrn Mallin, nachdem am 5. März bereits eine Versammlung stattfand, ihre erste Generalversammlung ab, welche von 23 Kameraden besucht ist.
Die Tagesordnung lautet:
1. Mitteilung der bisher geflogenen Verhandlungen mit den Versicherungsanstalten über Beihilfe.
2. Beschlussfassung zur Übernahme von Verpflichtungen der Provinz gegenüber Betreff Sicherstellung der uns zustehenden Beihilfe.
3.Kenntnisnahme eines Einladungsschreibens der Torgelower Wehr zum 15. jährigen Stiftungsfest.
4. Besprechung über Uniformierung unserer Wehr.
5. Aufnahme neuer Kameraden.
6. Einziehung der Beiträge.
Der Vorsitzende eröffnete die Versammlung und ging gleich zum Punkt 1 der Tagesordnung über.
Die Wehr zählt zur Zeit 34 aktive und passive Mitglieder.
Nach den bisherigen Ermittlungen hat die Wehr ca. 700 Mark zusammen.
Einige hier schwach vertretene Versicherungsgesellschaften lehnten vorläufige Beihilfe ab und es kamen die Schriftstücke hierüber zur Verlesung.
Mit Punkt 2 wurde eine besondere Verhandlung aufgenommen, welche von den anwesenden Kameraden unterschrieben, dem Provinzialausschuss zu Stettin eingesandt werden soll und folgenden Wortlaut trägt:
In der heute Nachmittag 3 Uhr im Gastwirt Mallintinschen Lokal hier selbst stattfinden Hauptversammlung der freiwilligen Feuerwehr, zu welcher hierfür sämtliche Mitglieder derselben unter Bekanntmachung des Gegenstandes der Beratung ordnungsmäßig eingeladen waren, wurden folgende Beschlüsse gefaßt.
Mit Einstimmigkeit.
Die freiwillige Feuerwehr verpflichtet sich der Provinz Pommern gegenüber
1. Bei Feuersgefahr in den Nachbarorten der Provinz Pommern im Umkreis von 8 km Hilfe zu leisten.
2. Nur solche Ausrüstungsgegenstände anzuschaffen, welche denjenigen der Berliner oder StettinerBerufswehr entsprechen.
3. Vom Tage der behördlichen Anerkennung der Wehr als solche, dem pommerschen Feuerwehrverband beizutreten.
4. Die ihr von den Provinzialausschuss zur Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen gewährte Beihilfe wieder zurück zu zahlen, sobald die Wehr ihre aus dem Grundgesetz vom 5. März 1902 oder sonst übernommenen Verpflichtungen nicht nachkommt, worüber ein besonderer Verpflichtungsschein auszustellen ist.
Verpflichtungsschein
Die freiwilligen Feuerwehr zu Jatznick verpflichtet sich hiermit der Provinz Pommern gegenüber, die ihr von dem Provinzialausschuss zur Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen gewährte Beihilfe wieder zurück zu zahlen, sobald die Wehr ihre aus dem Grundgesetz vom 5. März 1902 oder sonst übernommenen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Der Vorstand
Kippe, Priem, Mannkopf, Erdmann, Wilke, Bentz, Schmoock
Die Mitglieder
Quappe, Krause, Wilh. Gande, Joh. Kerberg, P. Grunert,
W. Samuel, C. Michaelis, Wilhelm Kunert, W. Schubbert,
H. Schroeder, J. Bentz, A. Warktmann, Tegge, H. Rönning,
H. Metzentin, Mallin
Zu 3. Zur Fahrt nach Torgelow meldeten sich 15 Kameraden, - Abfahrt mit dem Mittagszug vom Bahnhof Jatznick
Zu 4. Zwecks Uniformierung waren einige Herren des Vorstandes nach Torgelow und Ferdinandshof zur Besichtigung der dortigen Wehren gefahren. Es wird beschlossen Kamerad Schneidermeister Tegge die Anfertigung der Röcke aus dem Stoff der vorgelegten Probe für den Preis von 5 Mark 50 Pf. per Stück zu übertragen. Die Anfertigung soll innerhalb 4 Wochen geschehen. Die Beschaffung der übrigen Ausrüstung soll den Vorstand überlassen bleiben.
Zu 5. Als neuer Kamerad wird Schneidermeister Tegge aufgenommen.
Zu 6. Werden die Monatsbeiträge eingezogen, sowie die Statuten an die Kameraden verteilt.
v. g. & Der Vorstand
Priem, Kippe, Mannkopf, Erdmann, Wilke, Schmoock, Bentz
(Sinn- und Inhaltsgemäße Wiedergabe der Chronik)
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